Reiserücktrittskostenversicherung
Aufenthalte bei uns werden oft lange vor dem Reisetermin gebucht. In der Zwischenzeit kann viel passieren. Falls ihr oder eure Gäste die Reise dann nicht oder erst verspätet antreten können, entstehen Stornokosten. Auch kann es passieren, dass ein Aufenthalt vorzeitig abgebrochen oder auch ungeplant verlängert werden muss.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung springt in solchen Fällen ein. Der Versicherer zahlt die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, bei einem Reiseabbruch etwa Umbuchungskosten sowie nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Wir empfehlen dingend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Veranstaltungsversicherung
Diese ist dann sinnvoll wenn ihr eine wirklich große Party (z.Bsp. eine Hochzeit mit 100 Gästen) bei uns feiert. Ihr seid in diesem Moment der Veranstalter einer (privaten) Feier. Um Haftungsrisiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich das Gespräch mit eurer Haftpflichtversicherung oder diesem Anbeiter einer Veranstaltungsversicherung